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Veröffentlicht: 30.09.2010 21:19
Die Schweiz rühmt sich zu Recht des vielleicht besten Tierschutzgesetzes der Welt.
In diesem, sowie in der dazugehörenden Tierschutzverordnung, ist festgehalten, dass wir die Würde und das Wohlergehen der Tiere schützen. Dass wir Tierversuche nur durchführen, wenn sie einen effektiven Nutzen für Mensch, Tier oder Umwelt haben, und dass Tierversuche unzulässig sind, wenn sie kaum jemals zu einem Kenntnisgewinn führen.
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