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  • Prozessauftakt Funny

    Der Prozess ist öffentlich und wir möchten alle deren Herz auch blutet, aufrufen, am Freitag 3. Dezember 2010 - Rathaus Berneck um 15:00 Uhr, ebenfalls an der Verhandlung teilzunehmen, zumal bei Richter Würzer Befangenheit vermutet werden muss.
    Sehr geehrter Herr Richter Würzer

    Besten Dank für Ihre Antwort.

    Ihre Abneigung, das Verfahren bei grossem öffentlichem Interesse in einem geeigneten Rahmen durchzuführen, notiere ich als sehr konsternierend, zumal die Staatsanwaltschaft St. Gallen bereits ihr Interesse an einem ordentlichen Verfahren bestätigt und Anklage erhoben hat. Diese Art von Verfahren soll laut Gesetz öffentlich geführt werden - dies zeugt für mich von einer wichtigen Handlung im Sinne des öffentlichen Interesses und sollte demokratische Grundsätzen reflektieren. Dieser Prozess ist für uns Tierschützer, Tierhalter und Tierfreunde keine Bagatelle, wie ich glaube Ihren Aussagen entnehmen zu müssen.

    Hiermit stelle ich im Interesse der Öffentlichkeit den Antrag, dass Sie die Verhandlung an einem geeigneten Ort (ein Saal mit 40 Plätzen – wo sie gemäss eigenen Aussagen auch noch eine Schulklasse zur Verhandlung erwarten - ist für diesen Fall definitiv zu klein) durchführen und möchte mich mit Ihnen nicht in eine Diskussion über Usanzen und Praxis im Kanton St. Gallen vertiefen. Wenn eine Verhandlung schon öffentlich ist, dann soll sie nicht teil-öffentlich durchgeführt werden – das ist mein persönliches Verständnis von Demokratie. Wir werden nun damit beginnen die Teilnehmer an der Verhandlung zu formieren und teilen Ihnen und der Staatsanwaltschaft St. Gallen regelmässig den aktuellen Stand der Teilnehmer mit – wir bitten Sie dem entsprechend Rechnung zu tragen.

    Besitzen Sie selber ein Haustier, Herr Würzer?

    Hier geht es auch um die anzunehmende Missachtung von geltendem Schweizer Recht durch die Behörden – speziell durch die Gemeindeverwaltung Altstätten/SG so dass sich die Vermutung aufdrängt, dass Ihre Gemeinde Recht ‚flexibel’ handhabt, was die Demokratie subversiv unterlaufen würde. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat Ihnen das Geschäft vorerst zur Behandlung überwiesen. Ausserdem sind Sie in der gleichen Gemeinde als Richter tätig, was eine gewisse Befangenheit vermuten lassen könnte. Kennen Sie Herrn Bühler (Gemeindepräsident Altstätten/SG) persönlich, Herr Würzer? Haben Sie mit Herrn Daniel Bühler über diesen Fall gesprochen, Herr Würzer?

    Erschreckend finde ich Ihre ablehnende Haltung gegenüber Tierschützern, Tierhaltern und Tierfreunden und deren legitimem Interesse an einer öffentlichen Behandlung dieses Vergehens, wo sich mit Sicherheit auch zahlreiche Medienvertreter einfinden werden, welche bereits intensiv über diesen Fall schweizweit berichtet hatten. Speziell jetzt nach Ablehnung des Tieranwalts, wird der zur Zeit von Ihnen betraute Prozess Beispielcharakter entwickeln, dem ich Sie nochmals bitte, entsprechend Rechnung zu tragen.

    Da Sie uns bereits Ihre Ablehnung signalisiert haben, ist es umso wichtiger für uns, Ihre Arbeit genau zu beobachten und einer öffentlichen Beurteilung zu unterziehen. Daher leite ich eine Kopie dieses Schreibens zur Kenntnisnahme bereits an die Staatsanwaltschaft St. Gallen weiter – ebenfalls mit der Bitte den hier aufgeführten Argumenten Beachtung zu schenken.

    Seit wann ist der Termin vom 3. Dezember bekannt und um welche Zeit beginnt der Prozess?

    Ich bitte Sie in Anbetracht der Dringlichkeit um eine rasche Antwort.

    Freundliche Grüsse

    J.C.Gloor

    Hier ist die öffentliche Einladung zum Prozess: http://www.facebook.com/event.php?ei...vent_invites=0

    Aussender: Tierschnutznws.ch
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