Ein bereits wegen Tierquälerei vorbestrafter Pferdehändler aus dem Oberthurgau ist gestern vom Bezirksgericht Arbon unter anderem wegen Bedrohung von Beamten zu einer Geldstrafe von 270 Tagsätzen à 30 Franken verurteilt worden.
Die Sicherheitsvorkehrungen waren gross. Alle Besucher mussten durch eine Schleuse, vorbei an einer Handvoll Polizisten. Doch der Angeklagte sass gar nicht im Foyer des Arboner Seeparksaals, wo das Bezirksgericht tagte. Seine Ärztin hatte ihn für nicht verhandlungsfähig erklärt, was das Gericht akzeptierte. Es führte die Verhandlung trotzdem.
Die Staatsanwaltschaft brachte den Pferdehändler wegen einer Reihe von Delikten in den letzten Jahren vor Gericht, auch wegen Tierquälerei, für die der Angeklagte im Frühling bereits vom Bundesgericht verurteilt worden war. Sein Verteidiger verlangte in allen Punkten Freispruch. Das Gericht wies die Anklage aber nur teilweise ab und verurteilte den Pferdehändler gestern zu einer unbedingten Geldstrafe von 270 Tagsätzen à 30 Franken und einer Busse von 700 Franken. Angerechnet wird die Untersuchungshaft, in die der Pferdehändler im letzten Juni während 25 Tagen gesetzt worden war im Zusammenhang mit einer Schiesserei in Salmsach. Damit kam der Angeklagte im Vergleich mit den Anträgen des Staatsanwalts glimpflich davon. Dieser hatte eine Freiheitsstrafe von 10 bis 12 Monaten und eine Busse von 800 bis 1000 Franken verlangt.
Verschulden wiegt schwer
Beim Urteil hätten sie die beruflichen und familiären Konsequenzen für den achtfachen Familienvater, seine leicht bis mittelgradig verminderte Zurechnungsfähigkeit und die Untersuchungshaft berücksichtigt, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Deshalb sei eine Geldstrafe ausgesprochen worden. Das Verschulden des Angeklagten wiege aber schwer, vor allem die Drohungen gegenüber Beamten. Bei einer Hofkontrolle im September 2008 konnte der Angeklagte gemäss Staatsanwaltschaft nur mit Waffengewalt von Polizisten davon abgehalten werden, auf einen Mitarbeiter des Amtes für Umwelt los zu gehen. Das hielt ihn aber nicht davon ab, dem Beamten mit dem Tod zu drohen.
Noch einen Schritt weiter ging der Pferdehändler im Oktober des letzten Jahres bei einer Kontrolle des Veterinäramtes im Zusammenhang mit den Direktzahlungen, die ihm seit Mitte 2007 nicht mehr ausbezahlt werden, womit ihm Einnahmen zwischen 50'000 und 100'000 Franken jährlich entgehen. Weil sich der Kantonstierarzt weigerte, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem er erklärt hätte, 2007 falsche Tierschutzrichtlinien durchgesetzt zu haben, wollte der Pferdehändler handgreiflich werden. Der Kantonstierarzt versteckte sich jedoch hinter dem anwesenden Anwalt des Pferdehändlers. Daraufhin nahm der Angeklagte eine Pistole aus dem Hosensack, richtete sie auf den Kantonstierarzt und verhöhnte ihn als Angsthasen. Ob die Waffe echt war oder bloss ein Spielzeug seiner Kinder, wie der Angeklagte später behauptete, lässt sich nicht mehr sagen. In beiden Fällen erkannte das Gericht den Angeklagten für schuldig.
Abwässer in Bach geleitet
Schuldig sprach es ihn auch wegen Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz, weil er seine Abwässer vom Hofplatz zusammen mit dem Leitungssystem fürs Regenwasser abführte und trotz behördlicher Verfügung jahrelang nichts daran änderte.
Bestraft wurde der Angeklagte weiter, weil er eine Frau im Sommer 2008 fast einen Monat lang vor allem nachts telefonisch belästigt hatte. Grund: Sie hatte ihn nach Medienberichten über Tierquälerei angerufen, weil sie wissen wollte, «wie ein Mensch tönt, der Tiere tötet», wie sie gestern vor Gericht sagte.
Vorwerfen lassen muss sich der Angeklagte gemäss Bezirksgericht auch in einem Fall von Tierquälerei, weil er zwei Stuten mit ihren Fohlen auf zu engem Raum gehalten hatte; in drei weiteren Fällen sprach es ihn mangels Beweisen frei. Auch zwei Verstösse gegen das Tierschutzgesetz legt es ihm zur Last
Aussender: thurgauerzeitung.ch





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