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  • Tierquälerei: Military-Reiter vor Gericht

    Winterthur. Ein in der Schweiz sehr bekannter Military-Reiter, Reitlehrer und Tierarzt muss sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Zusammen mit seiner Lehrtochter soll er ein Polo-Pony so fest gequält haben, dass es an seinen Verletzungen starb.


    Im Oktober 2007 ereignete sich der Vorfall: Die Lehrtochter wurde von dem Angeklagten beauftragt, das Polo-Pony Karioka an der Longe im Kreis gehen zu lassen. Da es mit seinen 11 Jahren zu alt für den Polo-Sport geworden war, sollte Karioka zu einem Freizeitpferd umtrainiert werden.

    Der Angeklagte hatte die damals 20-Jährige angewiesen, die Zügel des Ponys am Sattelgurt zu befestigen, was verhindern sollte, dass das Pony den Kopf nicht nach vorne und nach hinten bewegen konnte - dies, obwohl Polo-Ponys eine sehr starke untere Halsmuskulatur haben, und deswegen den Kopf nur ungern in einer so gebogenen Stellung halten.

    Doch anstatt brav im Kreis herumzutrotten, wehrte sich Karioka, doch da der Hals fixiert war, verlor das Pony das Gleichgewicht und fiel mehrmals hin. Der 56-jährige Angeklagte soll daraufhin von der Lehrtochter verlangt haben - statt die Zügel zu lockern - noch mehr anzuziehen.

    Karioka versuchte - so derart eingeschnürt sie war - sich noch rund 10 Mal aus ihrer Fixierung zu befreien, wobei sie jedes Mal stürzte. Beim letzten Mal bäumte sie sich auf und kippte daraufhin nach hinten weg. Mit einem Schädelbruch, einer Verletzung über dem Auge und weiteren Blessuren blieb das Pony schließlich liegen.

    Der Angeklagte soll dem Pony -laut Anklageschrift- lediglich nur ein Schmerzmittel verabreicht haben, und es anschließend verletzt liegengelassen haben. Karioka wurde erst einige Stunden später ins Tierspital transportiert, wo die Stute dann im Laufe des Abends ihren Verletzungen unterlag.

    Die Staatsanwaltschaft, die durch den Züricher Tieranwalt Antoine F. Goetschel unterstützt wird, fordert für den Hauptangeklagten wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 100 Franken, sowie eine Busse von 4000 Franken.

    Der Staatsanwalt fordert für die Lehrtochter - die sich nicht gegen die Anweisungen ihres Chefs gewehrt haben soll- wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Tierschutzgesetzt eine bedingte Geldstrage von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken, sowie eine Busse von 1200 Franken.

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