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  • Zoodirektor wegen Tötung von Tigern vor Gericht

    Magdeburg. Dem Zoochef aus Magdeburg und seinen drei Mitangeklagten wird wegen der Tötung dreier Tigerbabys ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Das Gericht muss nun klären, ob die Tötung der kleinen Tiger aus einem vernünftigen Grund stattfand.

    Im Mai 2008 wurden die Tiger eingeschläfert, da sie laut Zoo für die Zucht nicht geeigent waren, weil ihr Vater, anders als zunächst angenommen kein reinrassiger sibirischer Tiger war.

    Der Anklage zufolge sollen die Tigerjungen von den vier Zoomitarbeitern gemeinsam getötet worden sein. Außerdem sind der Zoodirektor, ein Tierarzt, ein Bereichsleiter und ein Zootieroberinspektor angeklagt. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, oder Geldstrafen.

    Der Fall hatte 2008 vor allem bei Tierschützern für Aufsehen gesorgt. Erstattet wurde eine Anzeige von dem Verein "animal public" aus Düsseldorf. Aus Sicht der Organisation gab es keinen vernünftigen Grund die gesunden Tiger zu töten. Die Mitarbeiter hätten deswegen "moralisch verwerflich und gesetzwidrig" gehandelt.

    Noch kurz vor dem Vofall hatte der Direktor betont, dass es keine Alternative für das Einschläfern gegeben habe. Ähnlich hatte sich auch der in Bern ansässige Weltzooverband geäußert. Das Elternpaar der Tiger war über das Europäische Erhaltungszuchtprogramm nach Magdeburg gekommen.

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