Ein Betreiber der neuen "Kleingruppen"-Käfige hat Verbraucher getäuscht, indem er auf seinen Verpackungen den obligatorischen Hinweis "Eier aus Käfighaltung" unterlassen hat.Die Verpackungen müssen eingezogen werden, eine Strafanzeige wurde gestellt.
Teile der deutschen Eierindustrie versuchen noch immer, Verbrauchern eine heile Welt vorzuspiegeln, indem sie ihre neuen »Kleingruppen«-Käfige als artgerechte Haltungsform bewerben. Dabei verstoßen sie vereinzelt sogar gegen die von der Europäischen Union erlassenen Vermarktungsnormen für Eier, die vorschreiben, dass Eier aus sog. Kleingruppenhaltung ausdrücklich als »Eier aus Käfighaltung« bezeichnet werden müssen.
So hat die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt entdeckt, dass ein Betrieb aus 48720 Rosendahl seine Eierverpackungen nur mit dem beschönigenden Hinweis »frische Eier aus Kleingruppenhaltung« deklariert hat. Damit verstößt er gegen eine EU-Verordnung, wonach Eier aus Käfigen – egal, ob aus herkömmlichen, ausgestalteten oder Kleingruppenkäfigen – deutlich sichtbar und in leicht lesbarer Druckschrift mit den Worten »Eier aus Käfighaltung« gekennzeichnet werden müssen. Der Vertrieb von Käfigeiern ohne diese Kennzeichnung stellt eine Irreführung nach § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine versuchte Verbrauchertäuschung, strafbar nach den §§ 263, 22, 23 Strafgesetzbuch dar.
»Wir haben eine Strafanzeige gegen den Käfighalter eingereicht und außerdem das Landesamt für Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, das die illegalen Verpackungen nun einziehen muss«, kommentiert Rechtsanwalt Wolfgang Schindler, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1999 entschieden hat, dass Legebatterien verboten werden müssen, wird zurzeit geprüft, ob dieses Verbot auch auf die neuen »Kleingruppen«-Käfige angewendet werden muss. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ist optimistisch, dass das höchste deutsche Gericht wieder im Sinne des Tierschutzes urteilen wird, denn die Grundbedürfnisse der Hennen werden in den neuen Käfigen ebenso stark unterdrückt wie in den alten. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.
Noch mehr schlechte Nachrichten für die Käfigindustrie: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil zum WPSA-Siegel »tiergerechte Haltungsform« gefällt, das einige Kleingruppenverpackungen ziert, um den Verbrauchern vorzugaukeln, es würden hohe Tierschutzstandards eingehalten werden. Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass Verbraucher mit dem Siegel in die Irre geführt werden. Die Verwendung des Siegels ist daher unzulässig. Damit wird ein Urteil des Landesgerichts Oldenburg aufgehoben, das das Siegel noch für zulässig erklärte.
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