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  • Elfenbeinhandel: Verbot wird nicht gelockert

    Mit ihren Anträgen für die Lockerung des Verbotes für Elfenbeinhandel auf der UN-Artenschutzkonferenz in Katar, sind Tansania und Sambia gegen eine Wand gerannt.
    „Besonders die Ablehnung des Antrags von Tansania ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz afrikanischer Elefanten. Die Vertragsstaaten haben sich mit ihrem Votum zu einem Schutz der Elefantenbestände bekannt“, freut sich WWF-Experte Volker Homes.


    Der Antrag von Tansania beinhaltete eine Erlaubnis für den Handel mit Jagdtrophäen für nichtkommerzielle Zwecke.
    Dazu wollte das afrikanische Land die staatlichen Lagerbestände an Rohelfenbein (rund 90.000 Kilogramm) in Form eines einmaligen Gesamtverkaufes veräußern und das Handelsverbot für Häute, Lederwaren und lebenden Tiere lockern.

    „Auch wenn einige Verbreitungsstaaten in Afrika Erfolge im Schutz und Management mit ihren Elefantenpopulationen erzielen konnten, hält der WWF die Festlegung eines einmaligen Exportverkaufs für den kommerziellen Handel mit Rohelfenbein momentan für nicht indiziert“, erklärt Volker Homes. Der WWF begründet dies damit, dass sich die staatlichen Schutzmaßnahmen für die Elefantenpopulation gerade in Tansania in den vergangenen Jahren konstant verschlechtert hätten.
    Es gibt keine gesicherten Herkunftsnachweise für die staatlichen Lagerbestände.

    Nach CITES-Bestimmungen ist es verboten Rohelfenbein aus Beschlagnahmungen im Rahmen eines einmaligen, staatlichen Gesamtverkaufs zu veräußern.

    Quelle: Tierschutznews.ch
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