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  • Willkommen

    Hallo und herzlich Willkommen

    Wir vom grossen Tierforum haben uns es zur Aufgabe gemacht das Recht der Tiere durch zu setzen.

    In unserem Portal findest du viele Informationen zur aktuellen Projekten von unterschiedlichen Organisationen wie VIER PFOTEN und PETA.

    Dazu unterstützen wir noch Tierheimen im Ausland, in dem wir vor allem Hunde zur Vermittlung bei uns im Portal vorstellen. Gesucht werden Paten sowie auch ein neues zu Hause für die Fellnasen.

    Unser Portal wird täglich aktualisiert und du findest bei uns immer die neuesten Tiernews aus der ganzen Welt.

    Werde doch ein teil von uns und tritt unserer Community bei. Die Registrierung sowie die Nutzung unsere Seite ist komplett kostenlos.
    Wir freuen uns auf dich!
  • Das grosse Tierportal - Tiernews - Tiervermittlung - Infos RSS-Feed

    von Veröffentlicht: 25.01.2012 20:26

    ----- Originalnachricht -----
    Von: Doris <doristheresa@yahoo.de>
    An:
    Gesendet: 25.01.2012 18:38
    Titel: WG: bitte dringend durch den Verteiler - Adoptantin hat mich sitzen lassen
    Von: Elke Schmitt vaju2003@gmx.de ...
    von Veröffentlicht: 24.01.2012 19:50     Seitenaufrufe: 44 

    Von: Brigitte Schacht [mailto:Brigitte.Schacht@live.de]
    Gesendet: Samstag, 21. Jänner 2012 00:33
    Betreff: Fw: TYSON ist KEIN KILLER - er braucht LIEBE !!!! BITTE wer rettet ihm sein Leben ??? ...
    von Veröffentlicht: 24.01.2012 19:39     Seitenaufrufe: 36 

    From: Aennelore Raab
    Sent: Wednesday, January 11, 2012 8:37 PM
    To: Aennelore Raab
    Subject: WG: Sie sind noch alle da!Leben seit Jahren am Limit und ohne Chancen...große Alte aus dem Th Regen, mit herzzerreißenden Gesichtern ... ...
    Veröffentlicht: 30.09.2011 10:14
    content/attachments/1805-_mg_3994.jpg.html

    Mehrere Tiere beschlagnahmt / „Kleiner Erfolg“ für den Tierschutz. Auf einem Grundstück im Bremer Stadtteil Gröpelingen haben Ermittler der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. zahlreiche Fälle von Tierquälerei aufgedeckt. Mit dem Bild- und Videomaterial, das die Missstände eindeutig belegt, ...
    Veröffentlicht: 30.09.2011 10:12
    content/attachments/1803-junge_pandas.jpg.html

    Die Volkszählung vom letzten Jahr ergab 1.34 Milliarden Menschen.

    Jetzt will die Volksrepublik China alle 10 Jahre die Pandas zählen. Wie die China Daily berichtete, werden mehr als 60 beauftragte Zähler im Nationalpark Wanglang im Südwesten der Provinz Sichuan dafür ausgebildet. Dies ist auch das Gebiet, wo die meisten Pandas in China vermutet ...
    Veröffentlicht: 30.09.2011 10:09
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    VIER PFOTEN schickt zweites Noteinsatz-Team nach Tripolis.

    Das Noteinsatz-Team der internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN war auf das Schlimmste gefasst, als es gestern zum zweiten Mal im Zoo von Tripolis eintraf. Während der 48-stündigen Anreise passierte das Team über 30 Checkpoints. Die engagierten ...
    Veröffentlicht: 30.09.2011 10:05
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    VIER PFOTEN behandelt traumatisierte Zootiere in Tripolis

    Tripolis (Libyen) / Hamburg, 29. September 2011 – Noch immer hallen Gewehrschüssen rund um den Zoo in der libyschen Hauptstadt Tripolis. Anfang September war VIER PFOTEN als erste internationale Tierschutzorganisation vor Ort, um den eingesperrten Tieren zu helfen. Die Versorgung der 700 Zootiere mit Nahrung stellt eine ...
    Veröffentlicht: 26.09.2011 13:21

    Jugendliche, die schon einmal Tiere gequält haben, begehen drei Mal häufiger gewalttätige Delikte als tierliebende Knaben und Mädchen.

    Zu diesem Schluss kommt eine Befragung von über 3600 Schülerinnen und Schülern aus zwanzig Schweizer Kantonen.

    Die Kriminologen Martin Killias von der Universität Zürich und Sonia Lucia ...
    Veröffentlicht: 25.09.2011 11:31
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    In Barcelona findet am Sonntag der letzte Stierkampf statt, bei dem noch einmal sechs Bullen in der Arena „La Monumental“ ihren qualvollen Tod finden.

    Bereits 2010 hatte die nordostspanische Region Katalonien ein Stierkampfverbot erlassen, welches nun in Kraft tritt. Die Abschaffung ...
    Veröffentlicht: 23.09.2011 21:33
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    Jedes Jahr werden geschätzte 3-4 Millionen Katzen und Hunde in amerikanischen Tierheimen getötet.

    Das macht pro Tag über 8'219 Tiere basierend auf diesen Annahmen.

    In nur 7 Jahren kann eine unsterilisierte Katze mit ihren Nachkommen theoretisch 420'000 zusätzliche Tiere gebähren. Ein unkastrierter Kater kann der Vater von ...
    Veröffentlicht: 23.09.2011 21:29
    Vorschau

    Lebensmittelskandale haben in den letzten Jahren mehrfach Deutschland erschüttert.

    Nun wurden Videos von brutaler Tierquälerei in den Betrieben der Marke Wiesenhof bekannt. Drei Wochen nach der Erstausstrahlung der Reportage „System Wiesenhof“ der ARD, fragte mingle-Trend ...
    Veröffentlicht: 23.09.2011 21:21
    Vorschau

    Heute beginnt die letzte Phase der Abschaffung europäischer Käfighaltung für Legehennen. In 100 Tagen wird diese Haltungsform verboten sein. Millionen von Legehennen werden dadurch eine Verbesserung ihres Wohlbefindens erfahren dürfen.

    Um dieses Ziel auch wirklich zu realisieren, ...
    Veröffentlicht: 23.09.2011 07:44
    content/attachments/1793-frettchen.jpg.html

    Im Internet ist ein weiteres unschönes Video aufgetaucht.

    Im Nordosten von Pennsylvania - in Sayre - konnte ein Undercover-Mitarbeiter von PETA ein Video aufnehmen, wo hunderte kranke, verletzte und vernachlässigte Tiere in unmenschlichen und miserablen hygienischen Zuständen zu sehen sind.
    ...
    Veröffentlicht: 23.09.2011 07:40
    Vorschau

    Eine Online Kampagne führte zum Erfolg.

    Am Montag berichtete Tierschutznews von einem Hundefleisch Festival in Hutou (China), wo innerhalb 3 Tagen 10'000 Hunde massakriert werden sollen.

    Nun gelang es Tierschützern, eines von den rund 8 ähnlichen Festivals zu komprimittieren.

    Menschen die solche Festivals besucht haben, berichten von abscheulichen Bildern - Hunde die ...
    Veröffentlicht: 23.09.2011 07:36
    Vorschau

    VIER PFOTEN Projektion bei Circus Krone.

    Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN warf heute Abend ab 20.30 Uhr mit einem leistungsstarken Projektor die Forderung nach einem Wildtierverbot im Zirkus auf das Zeltdach des Circus Krone. In Minutenschnelle baute das VIER PFOTEN-Team die Lichtinstallation an ...
    Veröffentlicht: 20.09.2011 06:55
    Vorschau

    Dorfbewohner im östlichen China mästen tausende Hunde im Vorfeld des jährlichen Hundefleisch Festival in Hutou.

    Der dreitägige Massenmord an 10'000 Hunden soll in den nächsten Tagen beginnen.

    Die Chinesen essen Hundefleisch seit tausende von Jahren und es wird grossflächig geglaubt, dass Hundefleisch medizinische Effekte hat, wie die Senkung des Blutdruckes oder eine Verstärkung ...
    Veröffentlicht: 20.09.2011 06:52
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    Der „mobile Erlebnis Bauernhof“ gastiert vom 24. bis 27. September 2011 unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Kurt Beck in Mainz am Rhein-Ufer, Höhe Rathaus.

    Zu den Ausstellern des „mobilen Erlebnis Bauernhof“ gehören unter anderem der Deutsche Bauernverband, die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft und sogar QS Qualität und Sicherheit und McDonald’s.

    Man versucht mit dieser Veranstaltung die ...
    Veröffentlicht: 20.09.2011 06:50
    content/attachments/1788-kuh-1-.jpg.html

    Der Bundesrat erachtet das Enthornen von Kälbern und ausgewachsenen Rindern als mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.

    Auf eine von SP-Nationalrat Daniel Jositsch eingereichte Interpellation zum Thema Enthornung von Rindern, äusserte sich der Bundesrat bezüglich eines Verbotes des Enthornens.

    Antwort des Bundesrates ...
    Veröffentlicht: 19.09.2011 07:50
    content/attachments/1787-kat-tierschutz.jpg.html

    Blutiger Zickenkrieg im Berliner Zoo

    Sechs Monate nach dem Tod von Eisbär Knut spielen sich wieder traurige Szenen auf dem Bärenfelsen ab. Tierfreunde waren schockiert, als am vergangenen Freitag ein blutiger Kampf zwischen den Eisbärinnen Tosca, der Mutter ...
    von Veröffentlicht: 03.09.2011 23:03

    Rechtliche Vorschriften zum Tierfutter sind im Futtermittelgesetz (PDF) (FuttMV) geregelt. In diesem Gesetz wurden allgemeine Regelungen über Futtermittel, allgemeine Regelungen über Zusatzstoffe und Vormischungen, Kennzeichnung, Werbung und Verpackung, Anforderungen an Herstellerbetriebe und vieles mehr geregelt. Seit dem 1. September 2005 ist das Futtermittelgesetz außer Kraft gesetzt.

    Futtermittelverordnung (FuttMV)

    Heute sind alle rechtlichen Vorschriften zu Futtermitteln in der Futtermittelverordnung (FuttMV) festgehalten. In der Futtermittelverordnung ist unter anderem festgehalten, welche Futtermittel zugelassen sind und wie diese gekennzeichnet werden müssen. In sieben Paragraphen werden Form und Inhalt der verbindlichen Mindestangaben, der freiwilligen Angaben, der Angaben zu Zusatzstoffen und der dazugehörigen Toleranzen vorgeschrieben.

    Einzelfuttermittel oder Mischfuttermittel

    Einzelfuttermittel sind einzelne Grundstoffe, die quasi nur aus einer “Zutat” bestehen. Alle Einzelfuttermittel sind in Anlage 1 der Futtermittelverordnung aufgeführt. Beispiele für Einzelfuttermittel sind Tiermehl, Bruchreis oder Maiskleber – insgesamt werden über 150 Einzelfuttermittel definiert. Mischfuttermittel bestehen aus verschiedenen Einzelfuttermitteln, die in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile angegeben werden müssen (§ 13 Abs. 2 Satz 2 FuttMV).


    (2) Die Angaben über die Zusammensetzung müssen enthalten:
    2. bei Mischfuttermitteln für Hunde und Katzen die enthaltenen Einzelfuttermittel in vom Hundert oder in der absteigenden Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile.
    Hierbei können Einzelfuttermittel in Gruppen zusammengefaßt werden, die in Anlage 2b (zu § 13 Abs. 3 Satz 1) aufgeführt sind. Für Katze sind vor allem folgende Gruppen relevant:


    Fleisch und tiereische Nebenerzugnisse
    Alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern.

    Hier noch eine Erweiterung aus Wikipedia:

    Ausgangsmaterial sind die Tierkörper verendeter, toter oder totgeborener Groß- oder Haustiere − oder Teile davon – sowie Schlachtabfälle, verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft, und Tiernebenprodukte wie Milch, Eier, Konfiskate aber auch Darminhalt und Gülle. Das Material wird in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) anhand der davon ausgehenden Gefahr in drei Kategorien eingeteilt.

    Kategorie 1

    Die Kategorie 1 enthält Fleisch und tierische Nebenprodukte mit dem höchsten Risiko, also Haustiere, Wildtiere oder Nutztiere, die aus Krankheitsgründen getötet wurden oder verendeten, insbesondere TSE verseuchte Tierleichen sowie mit Chemikalien oder verbotenen Stoffen kontaminierte Tiere und Versuchstiere.

    Material der Kategorie 1 muss vollständig als Abfall entsorgt werden. Das Material ist ab 1. Juli 2008 im innereuropäischem Handel mit Glycerintriheptanoat (GTH) zu kennzeichnen und in schwarzen Behältnissen zu transportieren.

    Kategorie 2

    Diese Kategorie enthält Fleisch und Nebenprodukte mit dem Risiko anderer, nicht übertragbarer Krankheiten. Sie umfasst getötete, also nicht geschlachtete Tiere, tierische Nebenprodukte (beispielsweise Milch), importiertes und nicht ausreichend kontrolliertes Material, Tierprodukte mit Rückständen von Medikamenten.

    Kategorie 3

    Sogenanntes K3-Material bezeichnet vor allem Abfälle und Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, Küchen- und Speiseabfälle, für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs, Rohmilch, frischer Fisch oder frische Fischnebenprodukte. Daneben finden sich hier auch Tierteile, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet sind, für die es jedoch im betreffenden Land wenig Nachfrage gibt, beispielsweise Kutteln, Zunge und weitere Innereien. Es darf ausschließlich zu Tierfutter weiter verarbeitet werden. In Deutschland ist darüber hinaus die Verfütterung von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen an Wiederkäuer verboten. Fette aus Geweben warmblütiger Landtiere dürfen in Deutschland auch nicht an andere zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Pferde verfüttert werden. K3-Material ist wiederholt Ausgangspunkt für die Lebensmittelskandale rund um das sogenannte Ekelfleisch.

    Zum K3-Material gehören

    Küchen- und Speiseabfälle, soweit nicht aus grenzüberschreitendem Verkehr
    Fische oder andere Meerestiere, sowie Fischabfälle (ausgenommen Meeressäugetiere)
    Ehemalige tierische Lebensmittel, die aus anderen, nicht gesundheitsschädlichen Folgen, z.B. Verpackungsmängeln, für den menschlichen Verzehr nicht mehr bestimmt sind
    Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
    Rohmilch
    Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von klinisch unauffälligen Tieren
    Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
    Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
    Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
    überlagertes Fleisch
    minderwertiges Fleisch
    Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung
    Blut von Tieren (nicht von Wiederkäuern), die nach einer Untersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
    Tierische Schlachtkörperteile und Nebenprodukte, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, und entfettete Knochen und Grieben

    Dieses unverzüglich durch Beschriftung zu kennzeichnende Fleisch darf nur zur Herstellung von Tiernahrung in einem zugelassenen Heimtierfutterbetrieb oder zu nicht mehr essbaren Produkten verarbeitet, z. B. zu Schmierfetten verwendet werden. Es darf auch zur Kompostierung oder Biogasherstellung verwendet werden. Dennoch wird Fleisch der sogenannten Handelskategorie 3 gelegentlich widerrechtlich zum menschlichen Gebrauch verwendet.[1] Das Material ist ab 1. Juli 2008 im innereuropäischem Handel in grünen Behältnissen zu transportieren und kann im nationalen Handel gefärbt werden.

    Fisch und Fischnebenerzeugnisse
    Fische oder Fischteile, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung
    Das bedeutet, dass bei derartig deklarierten Futtermitteln wirklich alles enthalten sein kann, was bei der Verarbeitung von warmblütigen Landtieren bzw. Fischen anfällt. Es wird weder ausgewiesen, um welche Art von Tier es es sich handelt noch, welchen Anteil Fleischteile im Verhältnis zu Nebenerzeugnissen haben.

    Eine Liste aller nicht zulassungsbedürftigen Einzelfuttermittel [PDF] wurde von der Normenkommission für Einzelfuttermittel im Zentralausschuß der Deutschen Ladnwirtschaft veröffentlicht.

    Zusätzlich müssen nach § 13 Abs. 1 FuttMV für Alleinfuttermittel folgende Inhaltsstoffe in Prozent der Originalsubstanz angegeben werden:


    Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche, Lysin, Methionin, Phosphor
    Außerdem sind Zusatzstoffe wir folgt zu kennzeichnen (§ 18 Abs. 1 FuttVM)
    Futtermittel-Zusatzstoff zusätzliche Angaben
    Antioxidantien bei Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln für Heimtiere die der Bezeichnung vorangestellte Angabe: “mit Antioxidans”
    Bentonit-Montmorillonit, Citronensäure
    Enzyme, Mikroorganismen Gehalt an wirksamer Substanz, Endtermin der Garantie des Gehaltes oder Haltbarkeitsdauer vom Herstellungsdatum an, EG-Registernummer nach dem Anhang der jeweiligen EG-Zulassungsverordnung, Spalte “EG-Nummer” oder Spalte “Zulassungsnummer des Zusatzstoffs” oder Spalte “Kennnummer des Futtermittel-Zusatzstoffs”
    färbende Stoffe einschließlich Pigmente bei Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln für Heimtiere die der Bezeichnung vorangestellte Angabe: “mit Farbstoff” oder “gefärbt mit”
    Konservierungsstoffe bei Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln für Heimtiere die der Bezeichnung vorangestellte Angabe: “mit Konservierungsstoff” oder “konserviert mit”
    Kupfer Gehalt an Kupfer
    Sonstige zootechnische Zusatzstoffe, Kokzidiostatika oder Histomonostatika Gehalt an wirksamer Substanz, Endtermin der Garantie des Gehaltes oder Haltbarkeitsdauer vom Herstellungsdatum an, Zulassungs- Kennnummer des Betriebes nach Artikel 19 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005
    Vitamin a und Vitamin D Gehalt an wirksamer Substanz, Endtermin der Garantie des Gehaltes oder Haltbarkeitsdauer vom Herstellungsdatum an
    Vitamin E Gehalt, ausgedrückt in Äquivalenten von Alpha-Tocopherolacetat, Endtermin der Garantie des Gehaltes oder Haltbarkeitsdauer vom Herstellungsdatum an






    Tiermehl oder Fleischmehl?

    Wenn nicht alle Bestandteile tierischer Herkunft unter der pauschalen Gruppe “Fleisch und tierirsche Nebenerzeugnisse” bzw. “Fisch und Fischnebenerzeugnisse” zusammengefaßt sind, müssen die Einzelfuttermittel tierischer Herkunft jeweils aufgeführt sein. Hierbei gilt es, zwischen Tiermehl (bzw. Geflügelmehl oder Fischmehl) und Fleischmehl zu unterscheiden.
    Zunächst zum Tiermehl. Die Definitionen lauten gemäßt Anlage 1a (zu den §§ 4, 5 und 13):


    Tiermehl
    Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körpern und Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muss soweit wie technisch möglich von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie Magen- und Darminhalt frei sein

    Geflügelmehl
    Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Nebenprodukten der Geflügelschlachtung gewonnen wird. Es muss so weitwie technisch möglich von Federn frei sein

    Fischmehl
    Erzeugnis, das beim Verarbeiten ganzer Fische oder von Fisch teilen anfällt, dem Öl teilweise entzogen und der Fischpresssaft wieder zugesetzt worden sein kann


    Tier-, Geflügel- und Fischmehl können also neben dem Muskelfleisch auch alle anderen Innereien und Körperteile enthalten außer Horn, Borsten, Haare, Federn. Magen- und Darminhalte sind bei Geflügelmehl und und Fischmehl nicht ausgeschlossen.

    Der Begriff Fleischmehl oder speziell Geflügelfleischmehl soll sich in Tierfutteretiketten im Gegensatz zur Bezeichnung Tiermehl oder Geflügelmehl auf reines Muskelfleisch als Ausgangsprodukt beziehen.

    Dafür gibt es aber keine Grundlage in der aktuellen Futtermittelverordnung. In der Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Futtermittelgesetzes 1999 wird Fleischmehl noch wie folgt definiert:


    Erzeugnis, das durch Trocknen und Mahlen von Fleischteilen und Knochen geschlachteter Nutztiere gemäß Art. 2 Z 3 der RL 90/667 gewonnen wird und praktisch frei von Haaren, Hufen, Hörnern, Haut, Blut und Magen- und Darminhalt, Rückständen sowie Splittern und scharfkantigen Knochenteilen ist.


    In der Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Januar 2008 (BGBl. I S. 35), ist stattdessen eine ähnlich klingende Defintion für Fleischknochenmehl enthalten:


    Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogensein kann. Es muss soweit wie technisch möglich von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie von Magen- und Darminhalt frei sein.


    Im “Lehrbuch für Studenten der Agrarwissenschaften” von Menke und Huss (Verlag Eugen Ulmer, Stuttgar) findest sich folgende Aussage zu Fleischmehl:


    Werden ausschließlich Fleischteile von geschlachteten, warmblütigen Landtieren durch Trocknen und Mahlen verarbeitet, so entstehen je nach dem Anteil an Knochen Fleisch(futter)mehle (min. 72% Rohprotein) oder Fleischknochenmehle (min. 40% Rohprotein). Beide Produkte müssen bis auf unvermeidbare Anteile frei von Haaren, Federn, Horn, Haut und Blut sowie Magen- und Darminhalt sein…

    EU-Richtlinien und Verordnungen

    Was ist Fleisch?

    Zumindest für den Begriff Fleisch gibt es eine klare Definition in der VERORDNUNG (EG) Nr. 853/20 4 (“mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs”):


    alle genießbaren Teile der in den Nummern 1.2 bis 1.8 genannten Tiere, einschließlich Blut;
    1.2. „Huftiere” Haustiere der Gattungen Rind (einschließlich Bubalus und Bison), Schwein, Schaf und Ziege sowie als Haustiere gehaltene Einhufer;
    1.3. „Geflügel” Farmgeflügel, einschließlich Tiere, die zwar nicht als Haustiere gelten, jedoch wie Haustiere aufgezogen werden, mit Ausnahme von Laufvögeln;
    1.4. „Hasentiere” Kaninchen, Hasen und Nagetiere;
    1.5. „frei lebendes Wild” frei lebende Huf- und Hasentiere sowie andere Landsäugetiere, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden und nach dem geltenden Recht des betreffenden Mitgliedstaats als Wild gelten, einschließlich Säugetiere, die in einem geschlossenen Gehege unter ähnlichen Bedingungen leben wie frei lebendes Wild, und frei lebende Vogelarten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden.
    1.6. „Farmwild” Zuchtlaufvögel und andere als die in Nummer 1.2 genannten Landsäugetiere aus Zuchtbetrieben;
    1.7. „Kleinwild” frei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere;
    1.8. „Großwild” frei lebende Landsäugetiere, die nicht unter die Begriffsbestimmung für Kleinwild fallen;

    Was darf alles in die Nebenprodukte?

    Darüber hinaus wird auch durch eine EU-Verordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002), welche nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten tierischen Nebenprodukte dem Tierfutter zurgesetzt werden dürfen.

    Dieser Verordnung zufolgen dürfen ausschließlich Stoffe verwendet werden, die hygienisch einwandfrei sind, so dass von ihnen keine Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Hierzu zählen auch Schlachtnebenprodukte von als für den menschlichen Verzehr tauglich beurteilten Tieren. Hinzukommen als genußuntauglich bewertet, aber hygienishc einwandfreie Teile, kommerziell nicht vermarktbare Teile (z.B. als kutlurellen Gründen abgelehnte Teile), Hufe, Hörner, Schweineborsten und Federn, Blut und einiges mehr. Entscheidend ist, dass nur Nebenprodukte von Tieren, die eine entsprechende Fleischuntersuchung und Beurteilung nach dem Standard für Lebensmittel durchlaufen haben, für die Futtermittelproduktion zugelassen wird.

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