Hygieneuntersuchungen – Tupferproben und serologische Untersuchungen beim Hengst und die Tupferprobe bei der Stute
Beim Besamungshengst werden alljährlich vor Beginn der Besamungssaison diverse Untersuchungen durchgeführt, ohne die der Hengst keinen Samen abgeben darf, der anschließend versamt oder verschickt wird.
Dabei wird sowohl der Impfschutz gegen Influenza und Rhinopneumonitis vom Vertragstierarzt der Station und der Landwirtschaftskammer des Bundeslandes (in unserem Fall der Landwirtschaftkammer Weser-Ems) überprüft, als auch klinische Untersuchungen auf Anzeichen von ansteckenden Erkrankungen und Anzeichen, die den Ausbruch einer solchen Erkrankung befürchten lassen, vorgenommen.
Desweiteren findet ebenfalls vor der Decksaison durch den Vertragstierarzt eine andrologische Untersuchung jedes Besamungshengstes statt, wobei auch klinisch geprüft wird, ob Anzeichen von Krankheiten feststellbar sind, welche durch den Samen übertragen werden können. Meist wird bei dieser Gelegenheit auch eine Samenprobe biologisch untersucht und auf Motilität getestet.
Anschließend erfolgt die bakterielle Untersuchung einer Samenprobe, dann wird ein Abstrich vom Penisschaft, vom Vorsekret- bzw. eine Harnröhrentupferprobe und ein Eichelgrubentupferprobe genommen, welche eventuelle Erreger der Taylorella equigenitalis (dem Erreger der Contakiösen equinen Metritis – CEM) nachweisen würden.
Zum Schluss wird noch eine Blutprobe gezogen in welcher im Labor nach Erregern der Infektiösen Anämie und der EVA (Equine Virusarteritis geforscht wird. Früher waren auch noch Untersuchungen auf Rotz und Beschälseuche üblich, doch nachdem diese Krankheiten in Deutschland meines Wissens nicht mehr vorkommen, wird darauf verzichtet.
Selbstverständlich müssen die negativen, also befundfreien Untersuchungsergebnisse jederzeit für die mindestens zweimal jährlich kontrollierende Landwirtschaftskammer einsehbar vorliegen, ansonsten darf von dem Hengst kein Samen die Station verlassen. Natürlich wären all diese Hygieneuntersuchungen auch sinnlos, wenn der Hengst danach nicht ausschließlich in der künstlichen Besamung decken würde, denn die Untersuchungen auf Deckkrankheiten, welche Voraussetzung für jeden Besamungshengst sind, gelten natürlich nur als aktuell und sind auch nur dann eine Garantie dafür, dass sich bei ihm keine Stute mit irgendeiner Krankheit infiziert, welche über den Samen übertragen werden könnte, solange er danach mit keiner Stute direkt in Berührung kommt und nicht im Natursprung deckt, da er sich in dem Moment theoretisch bei einer unsauberen Stute anstecken könnte und all die Untersuchungen dann keinen Nutzen mehr haben würden
... die Sache mit den Tupferproben bei den Stuten ist nämlich auch so eine Geschichte, die nur dann wirklich Garantie für eine „saubere“, also nichtverkeimte Stute gibt, wenn sie vor der ersten Besamung einer jeden Rosse genommen wurde.
Aber Usus ist es eben nur, die Stute am Anfang der Decksaison zu tupfern und dass bei jeder Besamung theoretisch auch Keime in die Stute wandern könnten oder es Stuten gibt, die aufgrund eines ungenügenden Scheidenschlusses „blubbern“ also Luft ansaugen, die nicht steril ist oder Kot an die Schamlippen und eventuell auch in die Vagina gelangt, aus dem Kolibakterien dort aktiv werden können, darüber denken die wenigsten nach und wenn jemand im Mai mit seiner Stute zu einem Natursprunghengst reist und eine Tupferprobe vom März im Gepäck hat, dann würde ich keinen Eid darauf schwören wollen, dass dieses tierärztliche Dokument der Unbedenklichkeit gegen die Bedeckung auch wirklich eine Garantie dafür ist, dass sich der Hengst nicht doch etwas wegholt, wenn er die Stute deckt ... und wenn er auf die nächste Pferdebraut hüpft, dann könnte es theoretisch sein, dass er ihr das was er aus der vorhergehenden mit hinausschleppte, in die nächste mit hineinschleppt.
In der Regel macht es auch nur Sinn, bei der Stute einen Abstrich der Gebärmutterschleimhaut und des Muttermundes (Zervix) zu nehmen, wenn sie in Rosse ist und ein Tupfer durch die Zervix geführt werden kann, die sich nur in der Brunst der Stute öffnet und eine Untersuchung erlaubt.
Dazu wird in die Scheide ein sogenanntes Spekulum gelegt, mit der die Schamlippen gespreizt werden, was dann die Sicht, mit Hilfe einer Taschenlampe in den Scheidenvorhof erlaubt und unter dieser Sichtkontrolle wird dann der Tupfer auch durch den Muttermund in den Uterus geführt. Hier wird auf bakterielle Infektionen untersucht und zwar auf: Beta-hämolysierende Streptokoken, Klebsiellen, Kolibakterien und auch auf Hefepilze. Besteht der Verdacht auf CEM, wird ein Klitoristupfer Aufschluss liefern, denn die Taylorella equigenitalis sind nur dort nachweisbar.
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