Sehr oft werde ich gefragt, welche Rechte der Züchter erwirbt, wenn der die Decktaxe für den Hengst bezahlt hat und dazu kann ich nur immer wieder antworten: „Jedes, welches in den Deckbedingungen steht.“
Leider lesen viele Züchter diese aber immer erst, wenn sie mit den Leistungen des Hengsthalters unzufrieden sind und nun prüfen wollen, welche Rechte sie geltend machen können und so möchte ich versuchen, einen kleinen Überblick über die Paragraphen, welche für den Züchter wichtig sein können, weil sie festlegen, welche Rechte ihm aus der Bezahlung der Decktaxe entstehen, zu schaffen:

Decktaxen und Deckbedingungen



Da wäre zuerst einmal die Regelung zu beachten, wie lange die Decksaison dauert, also von wann bis wann wird Samen verschickt, oder deckt der Hengst die Stute, denn auch wenn die Saison von den meisten Deckstationen am 15. Januar eröffnet wird und bis zum 15. Juli des gleichen Jahres dauert, gibt es doch Unterschiede.


Die können an der Stelle beginnen, wo in den Deckbedingungen, mit deren Akzeptanz und Unterschrift der Züchter den Deckvertrag mit der Hengststation abschließt und ein bestimmter Zeitrahmen darin angegeben wird, in dem die Station verpflichtet ist, Samen zu liefern oder die Stute mit dem vereinbarten Hengst zu bedecken und da enden, wo die Stute nach Beendigung der Decksaison noch nicht tragend ist und sich nun die Frage stellt: „Habe ich als Züchter nun mein Deckgeld verloren?“.

So unangenehm das ist, aber in den meisten Fällen lautet die Antwort auf diese Frage: „Ja!“, denn wenn keine mögliche Verlängerung der Decksaison in den Bedingungen verankert ist, dann bedeutet das: am 15. Juli (oder dem Termin, der im jeweiligen Vertrag genannt ist) hat der Züchter letztmalig Anspruch auf eine Samenlieferung oder eine Bedeckung seiner Stute durch den vereinbarten Hengst und wenn der Hengsthalter darauf besteht, nach diesem Datum keinen Samen mehr zu liefern, bzw. den Hengst nicht mehr decken zu lassen, dann kann es durchaus passieren, dass die Stute mitten in der Rosse steht und keine Chance mehr abgeboten wird, die Rosse noch bis zur Ovulation zu nutzen.


Es ist also wichtig, vorher zu fragen, wann letztmalig Samen verschickt oder Stuten bedeckt werden.

Genauso wichtig ist es, genau zu erfragen oder in den Deckbedingungen nachzulesen, auf wie viele Portionen Samen oder wie viele Sprünge pro Rosse der Züchter für seine Stute Anspruch erheben kann, denn auch hier gilt: Steht im Vertrag, dass pro Stute und pro Rosse nur eine begrenzte Anzahl Samenportionen oder Bedeckungen erhält, dann ist es sinnlos, erst dann zu reklamieren, wenn das Kontingent verbraucht und nichts mehr zu bekommen ist.



Natürlich kann man Glück haben und mit Erfolg an das Verständnis des Hengsthalters appellieren und trotzdem noch Samen oder den Decksprung für die Stute erhalten, aber bei stark frequentierten Hengsten kann es auch durchaus passieren, dass im Vertrag steht, dass bei entsprechend starker Nutzung des Hengstes nur Anspruch auf eine Portion oder einen Decksprung pro Rosse besteht und dann bedeutet das eben, dass man um jede weitere Portion entweder kämpfen muss wie ein Löwe, oder hoffen, dass es mit dem einen Sprung oder der einen Besamung geklappt hat.



Auch die Verfügbarkeit des Hengstes ist meistens im Deckvertrag geregelt, was bedeutet, dass wenn sich ein Hengst im Turniereinsatz befindet, krank wird oder aus irgend einem anderen Grund nicht mehr zur Verfügung steht, es dafür einen Paragraphen gibt, der entweder besagt, dass in diesem Fall ein oder kein Decktaxenausgleich vorgenommen wird oder wenn mehrere Hengste auf Station stehen, ob ein anderer Hengst genutzt werden darf, was meistens kein Problem ist, wenn der Preis der Decktaxe gleich ist oder sogar niedriger – ist er aber teurer, dann sollte vorher die eventuelle Aufzahlung besprochen und schriftlich fixiert sein.



Wenn aber die Stute gar nicht tragend wird und die Saison vorbei ist, dann gibt es auch wieder mehrere Varianten, welche von Hengsthaltern angeboten werden:



1. die Decksaison ist vorbei, die Stute nicht tragend, das Deckgeld ist bezahlt und im nächsten Jahr muss erneut der volle Preis bezahlt werden


2. die Decksaison ist vorbei, die Stute nicht tragend, das Deckgeld ist bezahlt und im nächsten Jahr gibt es eine vorab vereinbarte Decktaxenreduktion bis zu 50% der Decktaxe
3. die Decksaison ist vorbei, die Stute nicht tragend, das Deckgeld ist bezahlt und im nächsten Jahr gibt es eine vorab vereinbarte Gutschrift in vorher vereinbarter Höhe, um eventuell auch einen anderen Hengst der Station günstiger zu nutzen.

Im Fall 2 und 3 ist es aber wichtig, dass eventuelle Fristen zu Meldung der Nichtträchtigkeit nicht verpasst werden, denn ansonsten verfällt der Anspruch auf Decktaxenreduktion oder einen Gutschein für das Folgejahr



Dann gibt es auch Modelle des Decktaxensplitting, was bedeutet

4. es wird eine bestimmte Summe (oft die Hälfte der Decktaxe, manchmal aber auch eine Pauschale von 300 Euro) bei der ersten Bedeckung/ Samenbestellung zur Zahlung fällig und meist bei Trächtigkeit am 31. Oktober des gleichen Jahres der Restbetrag in Rechnung gestellt – aber auch hier gilt: Wer die Nichtträchtigkeit verpasst zu melden, der bezahlt auch den Rest der Summe, denn hier ist es Aufgabe des Züchters und nicht des Hengsthalters den Beweis zu erbringen, dass die Stute nicht tragend wurde und keine weitere Rechnung gestellt werden kann und wenn vereinbart wurde, dass für alle Züchter deren Stute am 31. Oktober als nichttragend gemeldet wird, die Restzahlung entfällt und die anderen bezahlen, dann ist der Betrag fällig.


5. die sogenannte Lebendfohlengarantie. Wer nun annimmt, dass man bei dieser Variante Anspruch auf ein lebendes Fohlen erheben kann, der täuscht sich, denn in der Regel bedeutet diese Vereinbarung im Deckvertrag, dass die Stute, welche nach der Bedeckung/ Besamung nicht tragend wird, resorbiert, verfohlt oder das Fohlen innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt, welche vereinbart ist stirbt, erhält in der darauffolgenden Decksaison einen Freisprung des letztmalig genutzten Hengstes oder wenn mehrere Hengste zur Verfügung stehen, vielleicht auch eines anderen, der die gleiche Decktaxe kostet.

Immer wieder hatte ich auch Anfragen, inwiefern ein Anspruch auf eine Nachbedeckung oder Decktaxenreduzierung beim Verkauf oder Tod einer Stute besteht und auch hier gilt: Wenn vereinbart ist, dass der Decksprung züchterabhängig ist, also die Stute gewechselt werden darf, dann bleibt der Anspruch bestehen, solange es sich bei der nachzubedeckenden/ nachzubesamenden Stute um ein Tier aus dem gleichen Bestand handelt – ist aber der Text so gefasst, dass der Decksprung stutenabhängig ist, dann verliert der Züchter den Anspruch, aber er bleibt dem Käufer der Stute erhalten, wobei natürlich hier das Problem ist, dass wenn jemand eine Stute zur Zucht kauft und der vorher benutzte Hengst dem neuen Besitzer nicht gefällt, bzw. er die Aufzahlung für ihn nicht zu leisten bereit ist, dann ist auch das Geld verloren.